Eigentümer aufgepasst – Steuererklärung mit aktualisierten Bodenrichtwerten erst ab 01.07.2022 über Elster möglich

Wichtige Hinweise zur neuen Grundsteuer ab 2025

Die Finanzverwaltung wird die Grundstückseigentümer noch im Verlauf der ersten sechs Monate des aktuellen Jahres durch öffentliche Bekanntmachung auffordern, eine Steuererklärung für die Grundsteuer B abzugeben. Die Steuererklärung ist ab dem 1. Juli möglich und muss bis zum 31. Oktober dieses Jahres beim Finanzamt Schwetzingen eingegangen sein. Die Steuererklärung ist ausschließlich elektronisch über das Steuerportal Elster zu erstellen.

Nur in begründeten Härtefällen kann die Steuererklärung auch in Papierform abgegeben werden. Dies ist der Fall, wenn jemand beispielsweise keinen Internetzugang besitzt oder den Umgang mit dem Internet nicht gewohnt ist und sich die Situation künftig auch nicht ändert. In diesem Ausnahmefall kann der Betroffene ab Juli einen entsprechenden Papiervordruck beim Finanzamt in Schwetzingen abholen.

Den Bodenrichtwert, der auf Boris-BW eingesehen werden kann unter https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/ ist auch telefonisch beim Gemeinsamen Gutachterausschuss Schwetzingen zu erfragen.

Bitte beachten Sie, dass die aktuell neu veröffentlichten Bodenrichtwerte nicht in der Steuererklärung verwendet werden dürfen“, so die Information vonseiten des Ausschusses.

Am Freitag, 1. Juli, werden auf der Internetseite von Boris-BW die neuen Bodenrichtwerte mit Stand 1. Januar 2022 veröffentlicht, die dann auch für die Steuererklärung verbindlich sind.

Zuletzt muss in der Steuererklärung noch die Frage beantwortet werden, ob das Grundstück überwiegend zu Wohnzwecken dient. Sofern sich nichts geändert hat, können sich die Eigentümer daran orientieren, ob ihr Grundstück bisher in die Kategorie Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Mietwohngrundstück (in der Regel Mehrfamilienhäuser) oder Wohneigentum gefallen ist. In diesem Fall lautet die Antwort: ja. In allen anderen Fällen muss ermittelt werden, ob der Anteil der Wohnfläche an der Gesamtfläche mehr als 50 Prozent beträgt.

Bei Fragen steht das Finanzamt Schwetzingen schriftlich an die Adresse Schloss, nördlicher Flügel, 68723 Schwetzingen, oder unter Telefon 06202/8 10 zur Verfügung. Für Fragen zu den Bodenrichtwerten ist der Gemeinsame Gutachterausschuss Bezirk Schwetzingen unter der Postanschrift Hebelstraße 1, 68723 Schwetzingen, unter den Telefonnummern 06202/8 71 25, 8 71 67  und 8 71 68 sowie per E-Mail an gutachterausschuss@schwetzingen.de erreichbar.

Weitere Infos gibt es unter www.gutachterausschuesse-bw.de

 

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