Funkmast im Rohrhof

Lesen Sie hier die Stellungnahme unserer Gemeinderätin Claudia Stauffer zum Thema Funkmast im Rohrhof.

 

 

Stellungnahme Gemeinderätin Stauffer zu TOP 2

Sehr geehrter Herr Dr. Göck,

sehr geehrte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte,

sehr geehrte Damen und Herren,

Gegenstand der heutigen Beschlussfassung ist der Antrag der Vantage Towers AG auf Baugenehmigung betreffend die Errichtung eines Beton-Mastes mit einer Höhe von 41 Metern zur Nutzung als Funksende- und Empfangsanlage für das Vodafone Mobilfunknetz und für Mobilfunkdienste privater Netzbetreiber auf dem Grundstück Flurstück Nr. 1434/25, dessen Eigentümer die Gemeinde Brühl und dessen Pächter der SV Rohrhof ist.

Wir befassen uns heute nicht zum ersten Mal mit der Frage des zu errichtenden Mobilfunkmastes auf dem Areal des SV Rohrhof. Leider ist über das Thema zu lange der Mantel des Schweigens gebreitet worden. Viel zu spät ist die Angelegenheit in der Öffentlichkeit diskutiert und viel zu spät sind die Bürger beteiligt worden. Auch im Gemeinderat wird das Thema öffentlich viel zu spät diskutiert und ist nun von einer ständig wachsenden Emotionalisierung geprägt, was ich sehr bedaure. Nicht zuletzt soll das Thema mit großer Sorgfalt und vor allem sachlich durch den Gemeinderat behandelt werden. Am Ende muss eine gut begründete Lösung gefunden werden, die allen berechtigten Interessen der Menschen im Ortsteil Brühl-Rohrhof gerecht wird.

So haben wir auf der einen Seite das Interesse der Menschen an einer modernen, flächendeckenden Digitalisierung, wozu Funkanlagen unverzichtbar sind. Zum anderen hat der Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern einen ganz besonderen hohen Stellenwert, wie auch die Bundesnetzagentur auf ihrer Internetseite ausdrücklich feststellt. Ferner ist im Rahmen des bauplanungsrechtlichen Gebots der Rücksichtnahme die „erdrückende Wirkung“ eines Bauvorhabens von großer Relevanz.

Die Freien Wähler werden dem heutigen Beschlussvorschlag nicht zustimmen.

Wir haben intensive Gespräche im Vorfeld geführt, mit Betroffenen, mit Mitarbeitern der Verwaltung, in unserer Fraktion. Es gibt Argumente dafür, den derzeitigen Standort zu akzeptieren. Die Argumente werden in der Verwaltungsvorlage aufgeführt. Doch ist heute noch immer nicht die Situation geschaffen, dass man sagen kann, es gibt keine Alternative, es gibt keinen alternativen Standort für die Errichtung eines Mobilfunkmastes, nur diesen einen. Auch wenn sich die Verwaltung große Mühe gemacht hat, den von den Fraktionen der CDU und den Freien Wählern am Donnerstag eingereichten Antrag umfassend zu bearbeiten. So sind dem Gemeinderat, aber leider nicht der Öffentlichkeit, von der Verwaltung weitgehend die geforderten Unterlagen bereitgestellt und es sind die gestellten Fragen beantwortet worden. Schade, dass es eines Antrags bedurfte und nicht gleich die Unterlagen der Beschlussvorlage beigefügt waren, obwohl einige Gemeinderäte im Vorfeld darum baten.

Um für alle Interessierten unsere Entscheidung, die Beschlussvorlage abzulehnen, nachvollziehbar zu machen, möchte ich mit der Vereinbarung über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze vom 08. Juni 2020 beginnen. Von dieser Vereinbarung hat der Gemeinderat erstmals Kenntnis in der Gemeinderatssitzung am 24.10.2022 erlangt. Die Vereinbarung ist quasi die Richtschnur für das Vorgehen von Mobilfunkbetreibern bei der Planung von Mobilfunkmasten. Ich hatte mich darauf verlassen, dass entsprechend dieser Richtlinie vorgegangen wird.

So ist in der Präambel dieser Vereinbarung zu lesen: Bei der Planung von Standorten für Mobilfunkanlagen werden von den kommunalen Spitzenverbänden und den Mobilfunknetzbetreibern einvernehmliche Lösungen angestrebt. Die Mobilfunknetzbetreiber und die kommunalen Spitzenverbände wollen der in Teilen der Bevölkerung entstandenen Besorgnis um mögliche Auswirkungen auf die Gesundheit sowie ortsbildgestaltenden Belangen Rechnung tragen.

Gemäß Punkt 2.1 dieser Vereinbarung bieten die Mobilfunknetzbetreiber den Kommunen an, sie über ihre Pläne für den Bau neuer Sendeanlagen zu informieren. Der Zeitpunkt für diese Information ist so zu wählen, dass der Kommune ein angemessener Zeitraum zur Stellungnahme verbleibt und die endgültige Standortentscheidung noch offen ist.

Unter Punkt 2.2 der Vereinbarung ist zu lesen: Die Kommune kann ihrerseits Standortvorschläge für neue Sendeanlagen unterbreiten. Diese müssen in dem Suchkreis liegen, den der Mobilfunknetzbetreiber auf Grundlage seiner Netzplanung benannt hat. Die Mobilfunknetzbetreiber sagen zu, diese Vorschläge bzw. Hinweise der Kommune zu Standorten vorrangig und ergebnisoffen zu prüfen. Die Betreiber sagen zu, diese bei funktechnischer und wirtschaftlicher Eignung vorrangig zu realisieren. Wenn die kommunalen Standortvorschläge innerhalb des Suchkreises aus funktechnischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht geeignet sind, ist das der Kommune gegenüber zu begründen und bei Vorliegen entsprechender Möglichkeiten maximal zwei weitere konkrete Einigungsversuche zu unternehmen.

Es gibt also neben dem vorrangigen Ziel, eine einvernehmliche Lösung zu finden, verschiedene Punkte, die von Bedeutung bei der Suche nach einem geeigneten Standort für eine neue Sendeanlage sind:

  1. Der Suchkreis
  2. Der Standortvorschlag des Mobilfunkbetreibers
  3. Vorschläge der Kommune zu alternativen Standorten
  4. Die Standortbegründung des Mobilfunkbetreibers

Darüber hinaus ist für die Frage, ob das Einvernehmen zum Bauvorhaben zu versagen ist, von Bedeutung, ob der Funkmast erdrückende Wirkung hat.

Beginne ich mit 1., dem Suchkreis.

Den Suchkreis, den Vantage Towers AG benannt hat, haben einige Gemeinderäte erstmals zu der heutigen Sitzung, leider erst nachträglich aufgrund des Antrags der Fraktionen CDU und FW vorgelegt bekommen. Man muss in den Unterlagen eine Weile suchen, bis man das Dokument findet. Es findet sich in dem Dokument „Naturschutzfachliche Beurteilung des Eingriffs“ vom 15.12.2023. Dort ist als Anlage die Standortbegründung und in der Standortbegründung auf S. 5 der Suchkreis enthalten. Eigentlich eine Zumutung für jeden Gemeinderat.

Zu 2. Standortvorschlag:

Bemerkenswert sind in der Standortbegründung auf Seite 2 und 3 die farbigen Zeichnungen über die Versorgungslage vor und die Versorgungslage nach der Inbetriebnahme der geplanten Mobilfunkstation. Man sieht, dass Mannheim-Rheinau zu einem größeren Teil von dem Mast profitiert. Nicht umsonst hat Vantage Towers AG wohl den Standort „Mannheim-Rohrhof“ getauft und nicht umsonst hat Vantage Towers AG diesen Standort beim SV Rohrhof mit großer Energie und beharrlich angefragt. Man sieht übrigens bei den Zeichnungen zum Suchkreis auch, dass trotz dieses geplanten Standorts nach einer Inbetriebnahme das Wohngebiet im Rohrhof westlich der Wiesenstraße und südlich des Hofplatzes immer noch unterversorgt sein wird.

Übrigens hat ein Großteil des Gemeinderats von diesen monatelangen Bemühungen von Vantage Tower AG, auf dem SV Rohrhof-Gelände den Funkmast errichten zu wollen, erst durch die heutige Vorlage Kenntnis erhalten. Eine frühere und offenere Kommunikation wäre wünschenswert gewesen.

Zu 3. Vorschläge der Kommune zu alternativen Standorten:

Aufgrund der sehr raschen Beantwortung des Fragenkatalogs der Fraktionen CDU und Freie Wähler bin ich irritiert und zugleich angenehm überrascht. Mich irritiert, dass wir im Gemeinderat an Beschlüsse aus 2022 festgehalten werden sollten, wonach es keine alternativen Standorte gebe. Wiederholt hatten die Bürger und einzelne Gemeinderäte die Verwaltung gebeten, dem Funkmastbetreiber andere Standorte zur Prüfung vorzuschlagen. Anscheinend hat die Verwaltung nun doch sämtliche alternativen Standorte, die von Bürgern und Gemeinderäten vorgetragen worden sind, dem Mobilfunknetzbetreiber unterbreitet. Fragt sich nur, wann das geschehen ist. Aber nun, am Samstag früh, ging  jedem Gemeinderat eine Email des Bürgermeisters zu, in dem beinahe sämtliche alternativen Standorte, die in den letzten Monaten zu verschiedenen Anlässen von Bürgern und Gemeinderäten genannt worden sind, aufgelistet sind. Und überraschender Weise liegen zu diesen alternativen Standorten nun Begründungen, weshalb die Standorte nicht in Betracht kommen, vor. Bemerkenswert ist die Art und Weise, wie wir Gemeinderäte die Begründungen erhalten haben, nämlich per Email des Bürgermeisters, kein offizielles Schreiben der Vantage Tower AG. Zweifelsohne sehr ungewöhnlich.

Leider ist aber festzustellen, dass bei der Auflistung nicht das wiederholt vorgeschlagene, nördlich des Sportplatzes beim SV Rohrhof gelegene Grundstück Flurstück Nr. 1434/20 aufgeführt ist. Das Grundstück steht im Eigentum der Gemeinde und drängt sich aufgrund seiner eingetragenen Nutzung als „Gebäude- und Freifläche mit Industrie und Gewerbe“ als alternativer Standort geradezu auf. Funktechnische Gründe, die gegen einen Standort auf dem Gelände Flurstück Nr. 1434/20 sprechen, sind nicht ersichtlich, da dieser Standort ja offenkundig in dem Suchkreis, wie ihn Vantage Towers ausgewiesen hat, liegt. Das Unternehmerrisiko und die höheren Kosten sowie der höhere Zeitaufwand für die Errichtung einer Mobilfunkanlage auf dem Flurstück Nr. 1434/20 spielen bei den wirtschaftlichen Gründen kaum eine Rolle, da der Funkmast, sobald er errichtet worden ist, wirtschaftlich betrieben werden kann. Auch war das Grundstück noch nie von Hochwasser bedroht. Es liegt nicht im Überschwemmungsgebiet, wie dem Kartenmaterial der Landesanstalt für Umwelt und Versorgung eindeutig zu entnehmen ist. Wenn auf die HQ 100 Extrem-Karte der Landesanstalt für Umwelt und Versorgung verwiesen wird, macht es sich der Mobilfunkbetreiber zu einfach: Schauen Sie sich die Hochwassergefahrenkarten an, zeigen sich die Überflutungsgebiete bei einem Jahrhundert-Hochwasser. Das ist der Worst Case: Dann stehen nicht nur das Grundstück Flurstück Nr. 1434/20, sondern dann stehen der ganze Rheinauhafen, wo übrigens auch ein Mobilfunkmast steht, und ein großer Teil von Rohrhof und Brühl unter Wasser. Diese Hochwassergefahrenkarte bei einem Jahrhunderthochwasser als Argument gegen einen Standort nördlich des Sportplatzes heranzuziehen, ist nicht ausreichend und nicht sachlich.

Komme ich zu Ziff. 4. Standortbegründung des Mobilfunkbetreibers

Die Standortbegründung, die wir hier vorliegen haben, datiert vom 20.11.2023. Sie wurde also erst nach der Gemeinderatssitzung vom 23.10.2023 erstellt. Als Alternative Standorte werden in der Standortbegründung nur 2 Standorte aufgeführt, ein weiterer Standort auf Flurstück Nr. 1434/25 und das Flurstück Nr. 2363. Als Grund für eine Absage dieser beiden Standorte wird lediglich angeführt: „Absage“. Das reicht nicht. Laut der Vereinbarung über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze, die ich eingangs zitiert habe, hat der Mobilfunkbetreiber zu begründen, weshalb alternative Standortvorschläge nicht geeignet sind. Einfach nur „Absage“ zu schreiben, genügt diesen Anforderungen schlichtweg nicht.

In der Standortbegründung vom 20.11.2023 sind außerdem die gesamten alternativen Standorte, die in den letzten Monaten von Bürgern und Gemeinderäten gesammelt worden sind, nicht aufgeführt und fehlen die entsprechenden Begründungen, weshalb die weiteren Alternativstandorte ungeeignet sind. Die Standortbegründung ist offensichtlich unvollständig.

Und ganz ausschlaggebend ist, dass der alternative Standort an der K 4143 derzeit noch ergebnisoffen vom Mobilfunkbetreiber geprüft wird, wie in der Email des Bürgermeisters vom Samstag zu lesen ist.

Solange noch nicht alle Vorschläge bzw. Hinweise der Kommune zu Standorten vorrangig und ergebnisoffen geprüft worden sind und solange keine umfassende Standortbegründung zu sämtlichen alternativen Standorten vorliegt, kann nach Ansicht der Freien Wähler das Einvernehmen zu der Errichtung einer Mobilfunkanlage auf dem Grundstück Flurstück Nr. 1434/25 nicht erteilt werden. Die umfassende Standortbegründung, in der alle Alternativen aufgeführt sind, ist Voraussetzung für die Baugenehmigung, wie auch dem Schreiben des Baurechtsamts vom 15.09.2023 zu entnehmen ist.

Noch ein paar Worte zur erdrückenden Wirkung des Bauvorhabens.

Dem Gutachter, den die Verwaltung im September 2023 laut ihrer Auskunft aufgrund der Nachbareinwendungen beauftragt hat, wurden der Übersichtslageplan, der Lageplan und zwei Bauzeichnungen vorgelegt. In dem Gutachten, das leider erst zur heutigen Sitzung allen Gemeinderäten vorliegt, stellt der Gutachter gleich zu Beginn klar, dass für eine abschließende Beurteilung, ob das Vorhaben erdrückende Wirkung hat, weitere Informationen nötig seien. Am Ende seines Gutachtens erläutert er, welche weiteren Informationen erforderlich seien. So bedarf es nach Auffassung des Gutachters zur Beurteilung der Einwirkung des Mobilfunkmastes auf die umgebenden Gebäude „zeichnerische Ansichten oder 3D-Visualisierungen des Vorhabens zusammen mit der Umgebungsbebauung“. Bis heute liegt nur eine einfache, nicht maßstabsgetreue Zeichnung eines Mastes neben Wohnwägen vor. Mit einer solchen Zeichnung lässt sich die Wirkung auf die Umgebungsbebauung überhaupt nicht einschätzen. Leider wurde auch bis heute nicht geprüft, ob eine geringere Höhe des Funkmastes oder ob ein Funkmast aus Stahlgitter, statt aus Schleuderbeton weniger erdrückende Wirkung hätte – trotz entsprechender Vorschläge aus dem Gemeinderat und von den Bürgern.

Da aber das Vorhaben, wenn es eine „rücksichtslose optisch erdrückende Wirkung“ hätte, wegen Verletzung des bauplanungsrechtlichen Gebots der Rücksichtnahme unzulässig wäre, kann die Fraktion der Freien Wähler ohne Vorliegen einer 3D-Visualisierung oder zumindest maßstabsgetreuen zeichnerischen Ansicht zum heutigen Zeitpunkt das Einvernehmen zu der Errichtung des Betonmastes mit einer Höhe von 41 Metern auf dem Parkplatz des SV-Rohrhof auch aus diesem Grund nicht erteilen.

Bei den ganzen Diskussionen sind die gesundheitlichen und die naturschutzrechtlichen Aspekte noch gar nicht berücksichtigt. Anmerken möchte ich hierzu nur, dass die Standortbescheinigung für den geplanten Funkmast erteilt wurde, es aber natürlich begrüßenswert wäre, wenn der Funkmast in größerer Entfernung der Wohnbebauung errichtet werden könnte. Die Abstandsflächenrelevanz wird umso bedeutsamer, je höher der Mast erbaut wird. Und sollten auf dem Mast G5-Mobilfunkanlagen aufgehängt werden, haben wir ganz neue Dimensionen an Auswirkungen.

In der Stellungnahme der Naturschutzbehörde vom 21.02.2024, die erst zur heutigen Sitzung dem Gemeinderat vorgelegt worden ist, ist zu lesen, dass die Standorte von Mobilfunkanlagen im Außenbereich einer besonders kritischen Prüfung zu unterziehen sind und dass der Mast erheblich negativ in Erscheinung tritt, obgleich aufgrund der Standortbegründung der Eingriff gegen Zahlung eines Ersatzgelds von 7.200 € zugelassen wird. Der Naturschutzbehörde lagen allerdings nur die 3 in der Standortbegründung genannten Alternativstandorte zur Prüfung vor, sämtliche anderen, von den Bürgern und Gemeinderäten vorgeschlagene Alternativen waren nicht Gegenstand der Prüfung der Naturschutzbehörde. Das gehört nach unserer Auffassung unbedingt nachgeholt. Die Stellungnahme der Naturschutzbehörde vom 21.02.2024 ist deshalb nur eingeschränkt verwertbar.

Abschließend äußere ich den Wunsch, dass bei allen künftigen Standortsuchen von Mobilfunkmasten, die Bürger unserer Gemeinde von Beginn an im Entscheidungsprozess eingebunden werden und im Gemeinderat weniger in nichtöffentlichen Sitzungen über mögliche Standorte beraten wird. Wir werden, das steht fest, noch weiterer Funkmasten bedürfen, um die zukunftsfähige Versorgung nicht nur in Rohrhof, sondern in ganz Brühl zu sichern und bestehende Versorgungslücken im gesamten Brühl zu schließen. Hier drängt sich geradezu auf, einen mobilen Funkmast wie in Oftersheim einzusetzen. Unser Bürgermeister hat in der Sitzung am 23.10.2023 betont – so zu lesen im Protokoll der Sitzung -,“dass er als Bürgermeister für alle Bürger da sein müsse“. Viele der hier Anwesenden hatten in dem vergangenen Jahr das Gefühl, dass der Bürgermeister gegen sie kämpft, statt für sie „da zu sein“. Nehmen wir aber doch den Bürgermeister beim Wort bei den nächsten Standortsuchen für Funkmasten und hoffen wir auf eine stärkere Bürgerbeteiligung und mehr Öffentlichkeit bei der Sandortsuche.

 


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